Für gesetzlich Versicherte
Kostenerstattung
Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung führt der Weg in eine Psychotherapie zuerst zu einer Praxis mit Kassenzulassung. Bleibt die Suche dort ohne Erfolg, gibt es das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Hier erkläre ich, wie beides zusammenhängt.
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?
Im Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V bezahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse ausnahmsweise eine Psychotherapie in einer Privatpraxis. Das setzt voraus, dass sie Ihnen eine notwendige Behandlung nicht rechtzeitig mit Kassenzulassung anbieten kann.
Den Antrag stellen Sie selbst und vor der ersten Behandlungsstunde. Über ihn entscheidet allein Ihre Krankenkasse; ich kann Ihnen keine Erstattung zusagen.
Was erwartet Ihre Krankenkasse von Ihnen?
Ihre Krankenkasse erwartet zweierlei: einen Beleg, dass Sie eine Psychotherapie brauchen, und einen Beleg, dass Sie keinen zeitnahen Kassenplatz bekommen haben.
Den ersten Beleg erhalten Sie nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Praxis mit Kassenzulassung, in der Regel als Formular PTV 11. Über die bundesweite Nummer 116 117 vermittelt die Terminservicestelle Ihnen einen Termin für diese Sprechstunde.
Für den zweiten Beleg dokumentieren Sie Ihre Anfragen bei Kassenpraxen mit Datum und Rückmeldung. Eine Mindestzahl an Absagen nennt das Gesetz nicht; was genügt, entscheidet die Kasse.
Wie sieht der Ablauf konkret aus?
Konkret durchlaufen Sie vier Stationen, und die Behandlung beginnt erst nach der letzten.
- Psychotherapeutische Sprechstunde in einer Kassenpraxis besuchen.
- Kassenpraxen anfragen und Absagen oder Wartezeiten notieren.
- Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen.
- Bescheid abwarten und gegen eine Ablehnung gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
Bis zum Bescheid gilt: Sitzungen, die Sie vorher beginnen, müssen Sie möglicherweise selbst bezahlen.
Wie kann Psykost Ihnen helfen?
Mit Psykost unter psychotherapie-kostenerstattung.de müssen Sie Kassenpraxen nicht einzeln abtelefonieren: Die Plattform stellt die Anfragen automatisiert und hält jede Antwort fest.
Kommt kein zeitnaher Platz zustande, führt Psykost Sie durch einen möglichen Kostenerstattungsantrag und hilft bei einem Widerspruch. Die Entscheidung über die Kostenübernahme trifft auch hier Ihre Krankenkasse.
Kann die Behandlung auch bei mir in Ulm stattfinden?
Ja, das ist möglich, denn meine Praxis in Ulm kooperiert mit Psykost. Voraussetzung ist, dass kein zeitnaher Kassenplatz frei war und Ihre Krankenkasse die Kostenerstattung bewilligt hat.
Ein Kassenplatz hat immer Vorrang. Suchen Sie deshalb ergebnisoffen und ohne sich vorher auf eine bestimmte Privatpraxis festzulegen; eine solche Festlegung kann Ihren Antrag scheitern lassen.